Der Weg zu meinem geschützten Arbeitplatz

Der Aufnahmeprozess in die geschützte Arbeit ist durch das Team der SozialbegleiterInnen gestaltet.

 

1. Erstgespräch

Setzen Sie sich einfach mit einer der Sozialbegleitungen der ARTEGRA in Verbindung, um einen Termin für das Erstgespräch zu vereinbaren. In diesem Erstgespräch informieren wir Sie gerne über das Leistungsangebot der ARTEGRA Werkstätten, sowie über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für geschützte Arbeit. Die Sozialbegleitung leistet Hilfestellung bei den nötigen Anträgen bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft (BH), wie z.B. der Bedarfsmeldung.

Die Voraussetzung für die Maßnahme „Hilfe durch Geschütze Arbeit“ wird von der Bedarfskoordination der Bezirkshauptmannschaft geprüft.

2. Schnupperphase

Nach einem erfolgreichen Erstgespräch legen wir gemeinsam mit Ihnen einen Termin für Schnuppertage fest. Diese dienen zur Orientierung und zum Kennenlernen unserer Arbeitsbetriebe. Am Ende der Schnupperphase sprechen wir mit Ihnen gemeinsam über den Verlauf der Schnuppertage und die weitere Vorgehensweise.

3. Arbeitserprobung

Eine drei- bis maximal sechsmonatige Arbeitserprobung ist die Vorstufe zum tatsächlichen Dienstverhältnis. Diese dient der näheren Abklärung, ob die Geschützte Arbeit bei ARTEGRA die geeignete Maßnahme für Sie ist.

Gegen Ende der Arbeitserprobung wird bei positivem Verlauf der Antrag auf Leistung bei der örtlichen BH gestellt und gemeinsam mit der Sozialbegleitung ein Termin bei der BedarfskoordinatorIn (= Assistenzkonferenz) vereinbart. Die BH stellt einen Maßnahmenbescheid für Sie aus.

4. Dienstverhältnis

Nach erfolgreicher Arbeitserprobung wird ein Dienstvertrag mit der ARTEGRA abgeschlossen und das unbefristete Dienstverhältnis beginnt. Das Einstiegsentgelt liegt im Bereich einer Lehrlingsentschädigung und steigert sich mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.