Wer kann "geschütze Arbeit" in Anspruch nehmen?

 

Die Leistung "geschützte Arbeit" können Menschen mit Beeinträchtigungen in Anspruch nehmen die,

  • die Schulpflicht beendet haben

  • nachweislich derzeit keiner anderen Maßnahme der beruflichen Integration außer der geschützten Arbeit nachgehen können

  • deren Leistungsfähigkeit eine dauerhafte, produktive Mitarbeit ermöglicht, die der notwendigen Betriebsleistung entspricht

  • die einen positiven Maßnahmenbescheid vom Land OÖ, Abteilung Soziales nach der Antragstellung auf der Bezirkshauptmannschaft erhalten haben.

 

Infos zur "Geschützten Arbeit" finden Sie auch auf der Homepage des Landes OÖ.

 

Die MitarbeiterInnen mit Beeinträchtigungen sind im Rahmen der geschützten Arbeit sozialversicherungsrechtlich abgesichert und erhalten für ihre Tätigkeit ein entsprechendes Entgelt welches im Bereich einer Lehrlingsentschädigung liegt. Das Lohnschema ist vom Land OÖ festgelegt und steigt mit zunehmender Betriebszugehörigkeit.

Die ARTEGRA bietet Arbeitsplätze in den Betrieben Wäscherei und Gärtnerei & Grünraumpflege in Altenfelden, Nahversorger im Zeller Kaufhaus in Kleinzell, in der Produktion der Linie "Verwerk" sowie auch Arbeitsplätze in Partnerbetrieben im Rahmen der begleiteten Arbeitskräfteüberlassung. Wir können dadurch ein breites Berufsfeld mit Anforderungen, die jenen am allgemeinen Arbeitsmarkt sehr nahekommen, anbieten. Durch eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten seitens ARTEGRA kombiniert mit der Eigenmotivation seitens unserer geschützten MitarbeiterInnen ist persönliche und berufliche Weiterentwicklung bis hin zur erfolgreichen Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt möglich.